Maklerlohn entfällt

Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohnes entfällt, wenn die Rückabwicklung des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrages wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrages nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre (BGH Urteil vom 14.12.2000 - III ZR 3/00).

Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

Das Schweigen des Vermieters innerhalb der vom Mieter gesetzten angemessenen Frist zur Mitteilung, ob der Vermieter der Untervermietung zustimme, berechtigt den Mieter nach Fristablauf zur Kündigung gemäß § 549 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 0 53/00).

Dies geht aber nur dann, wenn der Mieter dem Vermieter einen konkreten Untermieter benennt. Fragt er nur allgemein an, ob der Vermieter mit der Untervermietung einverstanden ist, löst ein Schweigen des Vermieters das Kündigungsrecht nicht aus.


Autor: Babo von Rohr      veröffentlicht am 14.02.2001
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