Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, mit dem ohne Vorherige Einholung von Vergleichsangeboten über die Durchführung einer größeren Baumaßnahme (z.B. Sanierung der Balkone) entschieden wird, entspricht in der Regel nicht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb anfechtbar ( BayObLG Beschluss v. 9.9.1999 – 2 Z BR 54/99).
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