Baulast für Baugenehmigung

Ergibt sich aus einem im Grundbuch eingetragenen Wegerecht zugunsten des Begünstigten ein Anspruch auf Abgabe einer Baulasterklärung, wenn davon die Erteilung der Baugenehmigung abhängig ist? Ja, sagt das Landgericht Bochum in einem Urteil vom 28.11.2000 (Aktenzeichen: 10 S 89/01). Die Grunddienstbarkeit ist geregelt in § 1018 BGB, sie gibt dem begünstigten Nachbarn im gewissen Umfang das Recht, ein Nachbargrundstück mitzubenutzen. Ist eine Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt bestellt, das Grundstück zu allen Zwecken als Weg zu benutzen, so fällt hierunter auch die Benutzung des Grundstücks als Zuwegung für ein neu errichtetes Gebäude. Zählt eine öffentlich-rechtliche Baulast als Voraussetzung für die Baugenehmigung genau wie die Dienstbarkeit auf die Nutzung als Zuwegung, so kann eine Verpflichtung zur Bestellung der Baulast bestehen, weil die Rechte des Nachbarn nicht weiter betroffen werden.

24.07.2002 Autor: Dr. Peter Breiholdt

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