Gartengestaltung durch Wohnungseigentümer


Datum: --- WE-Recht

Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 6.10.2000, Aktenzeichen 2Z BR 53/00.

Gemäß § 14 Nr. 1 WEG müssen bauliche Veränderungen nicht hingenommen werden, soweit sie einen anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst. Danach sind Beeinträchtigungen hinzunehmen, die bei einem zweckbestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sondernutzungsfläche unvermeidlich sind. Zum zweckbestimmungsgemäßen Gebrauch und zur Pflege einer Gartenfläche gehört auch die gärtnerische Gestaltung nach dem Geschmack und Gutdünken des Nutzungsberechtigten. Es ist gegebenenfalls im Einzelfall abzuwägen, ob durch die Umgestaltungen die Rechte anderer Wohnungseigentümer beeinträchtigt werden, zum Beispiel durch Verminderung von Lichteinfall oder ähnlich.



Autor:

Autor: Hans-Christian Schwarzmeier      veröffentlicht am 23.01.2001
Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Haftung.
Finanztipps