Unvollständiges Exposé
Bittet der Kunde um Übersendung eines Maklerexposés, ohne daß dieses nähere Angaben zu Name und/oder Anschrift des Verkäufers enthält, wird der Verkäufer sodann durch den Kunden selbst recherchiert und ermittelt, so können diese Umstände einem Provisionsanspruch entgegenstehen.
13.04.2002 Autor: Johannes Steger