Aktuelles Maklerrecht im Spiegel der BGH–Rechtsprechung

Maklerrecht ist durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt und besteht deshalb weitgehend aus Richterrecht. Auch die seit 1999 vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Maklerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze, die die bisherige Rechtsprechung bestätigen oder fortentwickeln, beruhen jeweils auf Einzelfallentscheidungen. Allgemein verbindliche Aussagen, die sozusagen auf jeden „Parallelfall“ zutreffen, sind deshalb kaum zu machen, ganz abgesehen davon, daß häufig vermeintliche Parallelfälle Varianten aufweisen, die neue Rechtsfragen aufwerfen können.


Autor: Jutta Breiholdt      veröffentlicht am 15.08.2000
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