Aktuelles Maklerrecht im Spiegel der BGHRechtsprechung
Maklerrecht ist durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt
und besteht deshalb weitgehend aus Richterrecht. Auch die seit 1999 vom
Bundesgerichtshof (BGH) zum Maklerrecht entwickelten Rechtsgrundsätze,
die die bisherige Rechtsprechung bestätigen oder fortentwickeln,
beruhen jeweils auf Einzelfallentscheidungen. Allgemein verbindliche
Aussagen, die sozusagen auf jeden Parallelfall zutreffen,
sind deshalb kaum zu machen, ganz abgesehen davon, daß häufig
vermeintliche Parallelfälle Varianten aufweisen, die neue
Rechtsfragen aufwerfen können.
Autor: Jutta Breiholdt veröffentlicht am 15.08.2000