Vergütung für Vertragsausfertigung und Wohnungsübergabe

Die Vereinbarung einer Pauschale (hier in Höhe von DM 287,50) für die Vertragsausfertigung und die Wohnungsübergabe stellt keinen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz oder § 2 Abs. 2, 5 WoVermittlG dar.
(Landgericht Lüneburg, Urteil vom 09.09.1999, Aktenzeichen 1 S 116/99).Diese Vereinbarung ist deshalb nach auffassung des Landgerichtes Lüneburg wirksam.


Autor: Johannes Steger      veröffentlicht am 16.06.2000
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