Die Vereinbarung einer Pauschale (hier in Höhe von DM 287,50) für die Vertragsausfertigung und die Wohnungsübergabe stellt keinen Verstoß gegen § 9 AGB-Gesetz oder § 2 Abs. 2, 5 WoVermittlG dar.
(Landgericht Lüneburg, Urteil vom 09.09.1999, Aktenzeichen 1 S 116/99).Diese Vereinbarung ist deshalb nach auffassung des Landgerichtes Lüneburg wirksam.
| Breiholdt & Breiholdt bei Finanztip.de Keine Haftung. |
|
|
|
|