Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit
Die Nachweistätigkeit des Maklers ist für den Kauf eines Hauses auch dann kausal, wenn zunächst abgebrochene Kaufvertragsverhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer, die der Makler initiiert hat, aufgrund einer zufälligen Begegnung zwischen den Kaufvertragsparteien wieder aufgenommen werden, weil es zu einem Vertragsschluß ohne die Tätigkeit des Maklers nicht gekommen wäre.
24.07.2002 Autor: Jutta Breiholdt