Vermietungsinserat eines Immobilienverwalters mit der Angabe "ohne Maklergebühr" nicht irreführend
1. Die Angabe "ohne Maklergebühr", mit der ein Verwalter für die Vermietung von Wohnraum wirbt, ist keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit.
31.07.2001 Autor: Jutta Breiholdt