Bewässerung einer Gartenfläche

Kosten der Bewässerung einer gärtnerisch angelegten Sondernutzungsfläche zählen zu den vom Berechtigten allein zu tragenden Kosten der Instandhaltung der Fläche. Dagegen handelt es sich beim Einbau eines Zwischenzählers zur getrennten Erfassung der Bewässerungskosten um eine Angelegenheit der Gemeinschaft, weshalb die Kosten nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen sind.

OLG Köln, Beschluss vom 27.6.2005, Aktenzeichen 16 Wx 58/05.

Es ist sachgerecht, den Sondernutzungsberechtigten mit den Kosten der Bewässerung des Gartens zu belasten. Eine Instandhaltung der Gartenfläche ist ohne Bewässerung nicht denkbar, weshalb der Sondernutzungsberechtigte die Kosten zu tragen hat. Andererseits ist zu unterscheiden zwischen den laufenden Kosten der Bewässerung einerseits und der Frage, wer die Kosten für einen Zwischenzähler zu tragen hat. Der Einbau eines solchen Zählers soll eine gesonderte Abrechnung der durch die Bewässerung des Gartens entstehenden Kosten ermöglichen. Der Zählereinbau dient dazu, die Kosten der Bewässerung der im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche von denen des Gemeinschaft- und des Sondereigentums der übrigen Miteigentümer getrennt zu erfassen. Bei dem Einbau handelt es sich deshalb um eine Angelegenheit der Gemeinschaft. Er ist als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung anzusehen, deren Kosten die Wohnungseigentümer nach dem für sie geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu tragen haben.

04.01.2006 - Autor: Johannes Steger
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