Heizkörper im Wintergarten

Der nachträgliche Einbau und Anschluss eines Heizkörpers in einem zum Sondereigentum gehörenden verglasten Balkon (Wintergarten) ist als bauliche Veränderung nicht deshalb zustimmungspflichtig, weil damit eine intensivere Nutzung des Wintergartens verbunden ist. Die nach der Teilungserklärung für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums vorgeschriebene schriftliche Zustimmung des Verwalters ist entbehrlich, wenn bereits ein Beschluss der Wohnungseigentümer herbeigeführt worden ist.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.07.2004, Aktenzeichen I-3 Wx 66/04

Der nachträgliche Einbau eines Heizkörpers ist eine bauliche Veränderung, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Denn eine solche Maßnahme stellt einen Eingriff in das gemeinschaftseigene Zentralheizungssystem dar. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung insoweit nicht erforderlich, als dessen Rechte dadurch nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.. Nach § 14 Nr. 1 und 3 WEG gilt dabei als Maßstab, dass keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Soweit der den Heizkörper einbauende Wohnungseigentümer bereit ist, die mit dem Heizkörpereinbau verbundenen Verbrauchskosten sowie die Kosten evtl. Reparaturen ab dem Zuleitungssystem zu tragen, impliziert dieses, dass ein solcher Nachteil grundsätzlich nicht festgestellt werden kann. Soweit der Eigentümer darüber hinaus auch noch schriftlich zusagt, die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten der von ihm installierten Wärmeerfassungsgeräte allein zu tragen, macht auch dieses deutlich, dass Nachteile nicht erkennbar sind. Die intensivere Nutzung des Wintergartens führt ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung. Die intensivere Nutzung findet innerhalb des Sondereigentums statt. Dass die Funktionstüchtigkeit der gemeinschaftseigenen Heizungsanlage durch den Einbau des Heizkörpers beeinträchtigt wird, ist ebenfalls nicht ersichtlich.
18.10.2005 - Autor: Jutta Breiholdt

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