Schadensersatzanspruch gegenüber Verwalter
Eine Mitarbeiterin des Verwalters, der eine ec-Karte für das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft überlassen ist und die Zugang zum Ordner mit der Geheimzahl hat, ist Erfüllungsgehilfe des Verwalters hinsichtlich der Pflicht, die Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsgemäß zu verwalten. Der Verwalter muss die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft regelmäßig, spätestens bei Rechnungsabschlüssen, kontrollieren. Hätte dies der Verwalter persönlich getan, hätten ihm die unberechtigten Buchungen auffallen müssen. Hat er dies seiner Mitarbeiterin überlassen, so ist dies ein weiterer Punkt, der den inneren Zusammenhang mit den Verwalteraufgaben herstellt. Insoweit ist der Verwalter schadensersatzpflichtig und hat auch für das Verhalten seiner Mitarbeiterin einzustehen.
OLG München, Beschluss vom 24.07.2006, Aktenzeichen 32 Wx 077/06
Autor: Hans-Christian Schwarzmeier Datum:
30.11.2006