Abberufung des Verwalters

Ist nach der Teilungserklärung zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung erforderlich, daß der Verwalter die Versammlungsniederschrift unterschreibt, so kann dieser durch seine Verweigerung der Unterschriftsleistung nicht die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses herbeiführen, durch den er aus wichtigem Grund abberufen worden ist.

01.12.2002 Autor: Jutta Breiholdt

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