Verwaltervertragsabschluß durch Beirat
Die allgemeine Übertragung des Abschlusses des Verwaltervertrages auf den Verwaltungsbeirat, ohne daß diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu den Essentialia des abzuschließenden Vertrages gemacht werden, mag ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen. Wird ein derartiger Beschluß nicht angefochten, so ist ein auf seiner Grundlage abgeschlossener Verwaltervertrag aber wirksam.
05.01.2003 Autor: Jutta Breiholdt