Herstellung eines Marmorgartens

Die vollflächige Belegung der rückwärtigen Gartenfläche mit Terrassenplatten aus Marmor wirkt sich nachteilig auf den parartigen Charakter der Gemeinschaftsflächen aus. Dieser Umstand kann einen Anspruch der übrigen Wohnungseigentümer auf Beseitigung des Plattenbelages und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes begründen.

HansOLG Hamburg, Beschluß vom 13.02.2001, Az.: 2 Wx 45/99

Bei der Aufbringung eines Plattenbelages im Garten handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da eine über die ordnungsgemäße Instandhaltung bzw. Instandsetzung hinausgehende gegenständliche Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen wird, in Abweichung vom Zustand bei Entstehung des Wohnungseigentums oder nach der Vornahme früherer zulässiger baulicher Veränderungen. Selbst bei einem Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche wäre die vorgenommene Umgestaltung hinsichtlich der Zulässigkeit bedenklich, wenn eine gesamte Gartenfläche versiegelt wird, d. h. sämtliche Grünflächen eliminiert werden. Hier sind auch die Interessen der anderen Wohnungseigentümer betroffen, insbesondere wegen der optischen Beeinträchtigung.


Autor: Babo von Rohr      veröffentlicht am 11.06.2001

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