Datum: 18.07.2003 --- WE-Recht
Einrichtung eines Sportstudios
Darf ein in der Teilungserklärung als Laden ausgewiesenes Teileigentum auch als Frauen-Sportstudio genutzt werden? Nein, sagt das Oberlandesgericht Schleswig in einem Beschluss vom 12.08.2002 (Aktenzeichen 2 W 21/02). Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann, also im Allgemeinen ein Einzelhandelsgeschäft, verstanden. Ein solches Geschäft erhält sein besonderes Gepräge durch den Verkauf von Waren. Das ist bei einem Frauen-Sportstudio nicht der Fall, auch wenn dort gelegentlich Getränke oder andere Waren an Kunden verkauft werden. Der Betrieb eines Frauen-Sportstudios wird vielmehr durch die Sportausübung geprägt. Damit gehen erfahrungsgemäß erheblich größere Beeinträchtigungen einher als mit dem Betrieb einer bloßen Verkaufsstätte. So werden im Frauen-Sportstudio typischerweise auch Gruppenveranstaltungen wie Aerobic-Kurse durchgeführt, die zu einer deutlich höheren Geräuschentwicklung führen als für ein Ladengeschäft üblich, insbesondere dann, wenn sie unter musikalischer Begleitung oder bei geöffneten Fenstern erfolgen. Dieses entspricht allgemeiner Erfahrung und bedarf keiner weiter gehenden Ermittlungen durch das entscheidende Gericht. Selbst Schalldämmungsmaßnahmen können diese Beeinträchtigungen im Regelfall nicht vermeiden, insbesondere kann störender Lärm durch geöffnete Fenster oder die infolge des Kundenverkehrs nicht stets verschlossene Eingangstür nach außen dringen, was zu einer größeren Beeinträchtigung führt als der Betrieb eines Ladengeschäftes.
Autor: Jutta Breiholdt