Nichtiger Beschluß
Ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluß ist dann nichtig, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechtes eingegriffen wird. Die Nichtigkeit kann auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist für Beschlüsse geltend gemacht werden.
24.10.2001 Autor: Jutta Breiholdt