Anwalt in Eigentümerversammlung

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in der Eigentümerversammlung läßt sich nicht mit berufsrechtlichen Bestimmungen rechtfertigen.

25.10.2002 Autor: Johannes Steger

Breiholdt & Breiholdt  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps