Einbau einer Heizung
Bei der Bewertung des Nachteils durch bauliche Veränderungen (hier: Einbau einer Gasheizung) ist nicht auf rein subjektives Empfinden, sondern auf eine konkrete und objektivierbare Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers in entsprechender Situation abzustellen.
31.01.2003 Autor: Jutta Breiholdt