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Zwangsverwaltung neben Zwangsversteigerung beim säumigen Wohnungseigentümer?

Wohnungseigentümergemeinschaften leiden zunehmend unter der Last säumiger Wohnungseigentümer, die ihr Wohngeld nicht mehr zahlen können. Eine effektive Beitreibung der Wohngeldrückstände kann oft den Schaden in Grenzen halten. Besonders schwierig gestaltet sich die Zwangsvollstreckung für die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Schuldner, wenn sich dessen Wohnungseigentum bereits in der Zwangsversteigerung, meistens auf Antrag der Bank, die durch Hingabe eines Kredits den Erwerb der Wohnung erst ermöglichte, befindet. Dies ist nämlich oft ein untrügliches Zeichen dafür, daß bei dem säumigen Wohnungseigentümer nichts mehr zu holen ist. Wenn dann auch noch dessen Wohnung nicht vermietet ist, sondern leer steht, oder der Eigentümer diese selbst bewohnt, ist guter Rat wirklich gefragt.

31.07.2001 Autor: Johannes Steger

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