Nachbarsgarten als 'naturgegebene Beeinträchtigung': Streit um Laub und Baumschatten geht in neue Runde
Der ewige Streit ums Laub erhitzt die Gemüter von Nachbarn immer wieder aufs Neue. Diesmal war eine 15 Jahre alte Korkenzieher-Weide mit einer stattlichen Größe von zehn Metern der Zankapfel. Der Besitzer des Nachbargrundstücks ärgerte sich über den Schatten der Weide und über das Laub, das im Herbst auf seinen Grund fiel. Er verlangte von seinem Nachbarn, den Baum auf sechs Meter zurückzuschneiden und ihn künftig nicht mehr größer werden zu lassen.
Gegen diese Forderung fand das Landgericht Nürnberg-Fürth klare Worte (13 S 10117/99). Mit Laubfall von benachbarten Bäumen müssten sich Grundstücksbesitzer abfinden, jedenfalls dann, wenn diese Beeinträchtigung ortsüblich sei. Schließlich beschränke sich der Laubfall im Wesentlichen auf wenige Wochen im Jahr. Auch habe der Grundstücksbesitzer keinen rechtlichen Anspruch auf Sonnenlicht, auf den er pochen könnte, um den Nachbarn zum Zurückschneiden des Baumes zu verpflichten.
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 23. Mai 2000 - 13 S 10117/99