Jahrelanger Nachbarstreit um Heckenhöhe:
Eine Ligusterhecke - im Grunde ein friedfertiges Gewächs - führte immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen zwei Nachbarn. Der Heckenbesitzer ließ den natürlichen Sichtschutz auf seinem Grundstück zeitweise bis zu vier Meter hoch wachsen, was sein Nachbar nicht hinnehmen wollte. Dieser bestand darauf, dass die Hecke auf die vorgeschriebene Höhe von zwei Metern gestutzt wird. Diesem Anliegen kam der Heckenbesitzer jedoch immer nur stückweise nach: Nach dem Schneiden überstieg die Höhe der Hecke die Maximalhöhe immer noch um einen halben Meter. Auch 1996 wurde das langjährige Ritual fortgesetzt. Auf die Aufforderung seines Nachbarn hin schnitt der Heckenbesitzer das Gewächs, jedoch nicht auf die gewünschte Höhe von zwei Metern. Als der Nachbar hartnäckig blieb, erklärte er sich bereit, die Hecke bald einmal auf die Maximalhöhe zu stutzen. Im Moment sei er dazu jedoch nicht in der Lage, da er an einem "Tennisarm" leide. Er wolle das Schneiden selbst erledigen, weshalb sich der Nachbar noch etwas gedulden solle. Dieser Appell blieb vergeblich. Der Nachbar setzte ihm unbarmherzig eine Frist bis zum Monatsende und zog dann vor Gericht.
Das Amtsgericht Springe verdonnerte den Heckenbesitzer dazu, die Hecke jedes Jahr bis zum 20. Oktober auf zwei Meter zu stutzen (4 C 67/97). Er habe sich immer wieder zum Stutzen auffordern lassen, ohne dem Verlangen seines Nachbarn nachzukommen. Daher sei die Besorgnis gerechtfertigt, dass er sich auch künftig in gleicher Weise verhalten werde. Der Verweis auf seine gesundheitliche Beeinträchtigung tue hier nichts zu Sache. Schließlich werde nicht von ihm verlangt, dass er persönlich zur Schere greife. Er könne seiner Pflicht genau so gut nachkommen, indem er Hilfskräfte anheuere.
Urteil des Amtsgerichts Springe vom 11. Juni 1997 - 4 C 67/97