Nachbars Tannen als Schikane: Nicht, wenn die Bäume für den 'Anpflanzenden' auch objektive Vorteile bieten

Eine originelle Variante der beliebten Nachbarschaftsquerelen um Bäume und Hecken: Hauseigentümer beschuldigten ihre Nachbarin, Nordmannstannen nur angepflanzt zu haben, um sie zu schikanieren. Im (gesetzlich vorgeschriebenen) Abstand zur Grundstücksgrenze (etwa 4 Meter) hatte die Nachbarin 40 Tannen nebeneinander als Hecke setzen lassen, die etwa 30 bis 50 Zentimeter hoch waren. Da witterte das Ehepaar von nebenan künftiges Unheil: Nordmannstannen würden schnell und bis zu 20 Meter hoch wachsen, klagten sie.

Da sie im Süden ihres Anwesens stünden und im Abstand von nur einem Meter, würde so schon bald eine undurchsichtige Baumwand entstehen, die ihrem Wohnhaus jeglichen Sonneneinfall nähme. Das beeinträchtige Wohnqualität und Gesundheit in unzulässiger Weise, deshalb müsse die Nachbarin die Hecke wieder entfernen. Beim Landgericht Gießen kamen sie mit ihrem Anliegen nicht durch (1 S 36/00).

Zwar sei es möglich, dass die Anpflanzung durch 'Rache- und Vergeltungsgefühle motiviert' sei, da die Nachbarn schon lange um alles Mögliche gestritten hätten. Trotzdem könne man die Hecke nicht als reine Schikane werten, denn die Nachbarin könne für deren Pflanzung auch objektive Vorteile anführen (wie Sicht- oder Windschutz für ihren Hausgarten). Dies sei nicht zu widerlegen und nur in Ausnahmefällen zu verhindern (bei extremer Höhe etc.). Im Übrigen seien die Bäume noch klein und entzögen dem Grundstück der Nachbarn derzeit keinerlei Licht und Luft.


Urteil des Landgerichts Gießen vom 12. April 2000 - 1 S 36/00
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