Da das Paar nur über ein Jahreseinkommen von 53.000 DM verfügte und davon auch noch ein Eigenheim abstotterte (mtl. 2.100 DM), war es mit dem Immobilienkauf finanziell völlig überfordert. Mieteinnahmen und Steuerersparnisse durch den Kauf reichten bei weitem nicht aus, um die Wohnung quasi durch sich selbst zu finanzieren. Schließlich besannen sich die Käufer und versuchten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Mit seiner Klage hatte das Ehepaar beim Oberlandesgericht München Glück (24 U 428/01). Denn die Richter zeigten viel Verständnis für die Käufer: Man habe ihnen das Geschäft in geradezu anstößiger Weise aufgedrängt und sie völlig überrumpelt. Der Verkäufer habe es offenkundig darauf angelegt, die Immobilie in drei Stunden an den Mann zu bringen.
Die Käufer hätten die Wohnung nicht einmal gesehen, geschweige denn Gelegenheit gehabt zu prüfen, ob sie ihr Geld wert sei. Eine Wohnung mit Kochnische im Bad sei unhygienisch und kaum zu vermieten. Das Konzept, den Kauf teilweise mit der Miete zu bestreiten, sei also von vornherein illusorisch gewesen. Der Immobilienverkäufer habe den Käufern keine Minute Zeit gelassen, über das Geschäft in Ruhe nachzudenken. Wohl in dem Wissen, dass sie es nach reiflicher Überlegung nicht abschließen würden. Als Krönung dieses unredlichen Geschäftsgebarens habe man das Paar beim Notar mit einem dicken, vorformulierten Vertragswerk konfrontiert, dessen tückische Klauseln die beiden auch nicht annähernd überblicken konnten.
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