Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

Redaktioneller Hinweis: Beginnend ab 1.1.2006 ist die Förderung der Eigenheimzulage abgeschafft worden

Bei einer sogenannten mittelbaren Grundstücksschenkung erhält der Beschenkte Geld mit der Auflage, dafür eine bestimmte Immobilie zu erwerben. Das beinhaltet steuerliche Vorteile. Könnte der Beschenkte beim Erwerb eines Eigenheims aber auf Grund seiner Einkommensverhältnisse einen Anspruch auf Eigenheimförderung geltend machen, sollte man bei der mittelbaren Grundstücksschenkung folgendes abwägen: Grundsätzlich haben Steuerzahler nur in Höhe ihrer eigenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anspruch auf Eigenheimzulage.

Bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist jedoch nicht der Erwerber belastet, sondern der Schenker. Der Beschenkte hat in diesem Fall nur Anspruch auf den Fördergrundbetrag in voller Höhe von jährlich 1.250 Euro, wenn er 125.000 Euro beim Kauf oder Bau der Immobilie selbst finanziert hat. Wird also der gesamte Kaufpreis geschenkt, entfällt die staatliche Förderung komplett. Gegebenenfalls sollte die Schenkung daher nur so hoch ausfallen, dass der Beschenkte die erforderlichen 125.000 Euro selbst finanziert.

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