Mehrheitsbeschluss über die Erteilung von Einzugsermächtigungen

Der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, wonach Wohnungseigentümer verpflichtet werden, dem Verwalter eine Einzugsermächtigung zum Einzug der monatlichen Wohngeldvorauszahlungen zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. An den Beschluss der Gemeinschaft haben sich daher auch diejenigen Miteigentümer zu halten, die dagegen gestimmt haben.

Beschluss des OLG Hamm vom 21.04.2005
15 W 26/05
OLGR Hamm 2005, 421
ZAP EN-Nr. 802/2005

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