Keine Umsatzgarantie in Einkaufszentrum

Der Mieter eines Ladens in einem Einkaufszentrum bleibt auch dann zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet, wenn die Umsätze mangels Kundenfrequenz zurückgehen. Der Vermieter haftet nicht für den Erfolg und Ertragswert des Verkaufskonzepts, er ist lediglich zum ordnungsgemäßen Betrieb des Einkaufszentrums verpflichtet.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.05.2005
I-24/ U 223/04
OLGR Düsseldorf 2006, 103

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