Förderung energiesparende Gebäudesanierung

Gebäudesanierungsprogramm zur Energieeinsparung nach dem Windhundverfahren
Hausbesitzer und Wohnungseigentümer können beginnend vom 1. Februar 2006 Fördermaßnahmen nach dem Förderprogramm zur Energie sparenden Gebäudesanierung in Anspruch nehmen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundverfahren". Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet, bis die Summe ausgeschöpft ist. Zu den Fördermaßnahmen gehören zinsverbilligte Kredite, Tilgungszuschüsse sowie direkte Zuschüsse. Voraussetzung: Die durchzuführenden Maßnahmen genügen bestimmten Energie sparenden Anforderungen.

Details werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Hausbanken erarbeitet und entsprechend veröffentlicht. Zweck der Förderung ist neben der angestrebten Einsparung von Energie eine Belebung der Bauwirtschaft. Ein Nebenzweck soll als Folge des verringerten Energiebedarfes eine Reduzierung der Mietnebenkosten sein.

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