Erweiterte Beschlusskompetenzen für Wohnungseigentümer

Seit 1. Juli 2007 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Kraft. Mussten bislang Eigentümergemeinschaften bauliche Veränderungen am gemeinsamen Haus einstimmig beschließen, so reicht für Beschlüsse über modernisierende Instandsetzungen künftig die einfache Mehrheit. Somit könne das Veto eines Einzelnen keine wichtige Entscheidungen über Modernisierungsmaßnahmen mehr blockieren.
Wollen die Eigentümer ihre gemeinschaftliche Wohnanlage dem Stand der Technik anpassen, beispielsweise durch den Einbau einer energiesparenden Heizung oder eines Aufzugs, ist dazu ab sofort nur noch eine Dreiviertel-Mehrheit der stimmberechtigten Wohnungseigentümer notwendig. Diese müssten allerdings zusammen mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile halten.

Musste bisher jeder einzelne Miteigentümer gegenüber Außenstehenden in voller Höhe haften, etwa wenn die Energiekostenrechnung von anderen Miteigentümern nicht bezahlt wurde, so haften Wohnungseigentümer jetzt nur noch in Höhe ihres Eigentumsanteils. Beträgt zum Beispiel der Miteigentumsanteil 10/100, so haftet der Eigentümer dem Außenstehenden bei einer Rechnung von 10.000 Euro nur für 1.000 Euro.

Zudem können Wohnungseigentümer künftig mit Mehrheit über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden.
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