Anschlusszwang an öffentliche Fernwärmeversorgung

Durch die Gemeindesatzung darf die Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Fernwärmeversorgung vorgeschrieben werden. Das Bundesverwaltungsgericht bejahte das öffentliche Interesse an dem Benutzungszwang, da dadurch im Vergleich zu einer Wärmeversorgung mit Einzelfeuerungsanlagen der Ausstoß klimaschädlicher Kohlendioxidemissionen verringert wird.

Urteil des BVerwG vom 25.01.2006
8 C 13/05
Handelsblatt vom 22.02.2006

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps