Ohne Wissen der Frau Wohnung vermietet

Geschiedene Frau setzt Räumung der gemeinsamen Wohnung durch

Ein Paar, das sich gerade scheiden ließ, besaß gemeinsam eine Eigentumswohnung. Ohne Wissen seiner Frau vermietete der Mann die Wohnung, trug ihren Namen jedoch (als zweite Vermieterin) in den Vertrag ein. Einige Monate lang überwies er ihr die Hälfte der Miete. Die Ehefrau wies das Geld zurück und teilte der Mieterin mit, dass sie den Mietvertrag nicht billige. Sie forderte die Mieterin auf, die Wohnung samt Garage so schnell wie möglich zu räumen.

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Wennigsen muss die Mieterin aus der Wohnung ausziehen (9 C 55/01). Während des Scheidungsverfahrens habe das Paar um die weitere Verwendung der Wohnung gestritten, die Situation sei ungeklärt gewesen. Auf keinen Fall habe der Mann allein über die Wohnung verfügen dürfen.

Für die (nun geschiedene) Frau sei der Mietvertrag, den ihr Mann abgeschlossen habe, 'rechtlich ohne Bedeutung': Sie könne die Räumung der Wohnung verlangen. Zwar müsste die Herausgabe grundsätzlich an beide Eigentümer erfolgen. Da der Mann aber auf dem Mietvertrag bestehe und eine Rückgabe ablehne, habe die Frau die Möglichkeit, ihre Rechte allein durchzusetzen.


Urteil des Amtsgerichts Wennigsen vom 24. August 2001 - 9 C 55/01
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