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Ratgeber Baufinanzierung / Immobiliendarlehen / Hypothekenzinsen     bei Finanztip.de

Lebensversicherung und tilgungsfreie Darlehen

Bei einem tilgungsfreien Darlehen zahlt der Schuldner dem Darlehensgeber während der vereinbarten Laufzeit nur Zinsen. Der Darlehensbetrag wird am Ende auf einen Schlag getilgt. In der Praxis wird hierzu häufig eine kapitalbildende Lebensversicherung verwendet, die der Schuldner zwischenzeitlich angespart hat und die zum Ende der Laufzeit zur Auszahlung ansteht.

Bei dieser Finanzierung bleiben die Zinsen über die Vertragslaufzeit konstant. Eine solche Finanzierung war insbesondere in der Vergangenheit sinnvoll für vermietete Objekte, weil alle Finanzierungskosten steuerlich abgesetzt werden können. Da die Erträge aus einer Lebensversicherung nur noch zur Hälfte bei Erfüllung der Voraussetzungen steuerfrei vereinnahmt werden können, hat dieses Steuermodell an Attraktivität verloren.

Zu bedenken ist außerdem: Wie hoch sind die steuerlichen Verluste aus der Vermietung? Besteht ausreichend positives Einkommen um steuerliche Verluste aus der Vermietung verrechnen zu können? Gibt es Probleme hinsichtlich der Begrenzung von Verlustverrechnungen, weil Verluste aus einer Einkunftsart nur begrenzt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten im gleichen Kalenderjahr verrechnet werden können?

Je nachdem, welche Einkunftsart betroffen ist, wäre zu prüfen, ob eine Begrenzung der Verlustverrechnung durch Gesetz oder andere stuerliche Vorschriften wie Vermeidung einer Liebhaberei gegeben ist.

Der Abschluss einer Lebensversicherung ist absolut nicht erforderlich, soweit andere Sicherheiten ausreichend vorhanden sind. Allerdings ist das Steuerprivileg einer Lebensversicherung trotz gesunkener Attraktivität für Käufer und Bauherren von vermieteten Objekten nach wie vor interessant und bietet sich daher nach genauer Prüfung ggf. für die Einbeziehung in eine Immobilienfinanzierung an. Bei Einbezug einer Lebensversicherung ist darauf zu achten, dass die Abtretung der Lebensversicherung das gesamte Steuerprivileg der Lebensversicherung gefährden kann.

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