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Annuitätendarlehen als Festzinsdarlehen
Aufgrund der gleichbleibenden monatlichen oder vierteljährlichen Raten sinkt während der Laufzeit die Zinslast. Entsprechend nimmt im Zeitverlauf der Tilgungsanteil zu.
Der Tilgungsanteil kann frei vereinbart werden, üblich ist allgemein ein Tilgungsanteil von einem Prozent. Gerade bei einem niedrigen Marktzinsniveau ist aber in der Regel die Vereinbarung einer höheren Tilgungsrate durchaus angebracht. Nach Ablauf der festgeschriebenen Zinsbindungsfrist ist die Restdarlehenssumme fällig und die Konditionen für eine Darlehensverlängerung sind neu zu vereinbaren.
Im allgemeinen wird die bisherige Bank auch das Darlehen neu verlängern. In Einzelfällen muss der Bauherr / Wohnungskäufer aber doch damit rechnen, dass er sein Darelehen voll ablösen muss. Es ist also sehr wichtig, sich rechtzeitig um eine Darlehensverlängerung zu kümmern oder sicherzustellen, dass das fällige Darlehen von einer anderen Bank abgelöst wird. Gerade bei einer Anschlussfinanzierung "verschenken" viele Darlehensnehmer Geld an ihre Bank ohne dass sie es wissen.
Tipp: Machen Sie sich mit den Grundlagen des Forward-Darlehens vertraut und kontrollieren Sie vor einer Vertragsunterzeichnung für ein neues Baudarlehen mit dem "Forward-Rechner" die Kosten einer Anschlussfinanzierung. Dieser Rechner ist praktisch ein "Muss" für jeden Darlehensnehmer, der prüfen will, ob er zum jetzigen Zeitpunkt die niedrigen Zinsen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung bereits "festschreiben" soll. Mit diesem Ergebnissen haben Sie dann eine gute Verhandlungsbasis mit Ihrer bisherigen Bank und zumeist auch eine etwas bessere Chance doch noch ein kleine Verbesserung in der Anschlussfinanzierung zu erzielen.
Unter Zinsangebote online - Baufinanzierung kann im Menüpunkt Tilgungsrechner nach Ihren Vorgaben ein Tilgungsplan erstellt werden.
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