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Ratgeber Baufinanzierung / Immobiliendarlehen / Hypothekenzinsen     bei Finanztip.de

Prolongation von Hypothekendarlehen

Für die Verlängerung des Baudarlehens macht die Bank ein Angebot und nennt dabei den Effektivzinssatz. Da hierbei in aller Regel keine Schätzkosten und ähnlichen Gebühren mehr anfallen, ist der Effektivzinssatz schon eine verläßliche Größe. Besser und aussagekräftiger ist natürlich auch hier ein Tilgungsplan, der die Restschuld am Ende der geplanten Verlängerungsdauer zeigt.

Es sind Fälle bekanntgeworden, wonach Banken dem Darlehensnehmer einen Effektivzinssatz genannt haben, der sich auf ein neues Annuitätendarlehen mit einer Anfangstilgung von 1% bezog. Aufgrund der zwischenzeitig erfolgten Tilgungen liegt der Tilgungsanteil bei Darlehensverlängerungen aber höher. Es ist daher darauf zu achten, dass auch der Effektivzinssatz für Darlehensprolongationen mit dem Effektivzinssatz für neu abzuschließende Darlehen verglichen wird.

Im allgemeinen wird die bisherige Bank auch das Darlehen neu verlängern. In Einzelfällen muss der Bauherr / Wohnungskäufer doch damit rechnen, dass er sein Darlehen voll ablösen muss. In 2006 sind Fälle in der Presse bekannt geworden, wonach sogar bisher pünktlich zahlenden Eigenheimerm die Zwangsvollstreckung drohte, weil sie sich plötzlich mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens konfrontiert sahen. Es ist also sehr wichtig, sich rechtzeitig um eine Darlehensverlängerung zu kümmern oder sicherzustellen, dass das fällige Darlehen von einer anderen Bank abgelöst wird.

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