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Ein erheblicher Teil der Banken zieht die vom Darlehensnehmer gezahlten Tilgungsraten nicht sofort von der zu verzinsenden Darlehensumme ab. Das bedeutet, der Bauherr zahlt Zinsen auf Schulden, die er längst getilgt hat. Diese kostensteigernde Wirkung fließt zwar in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein.
Der Schönheitsfehler: Im Kreditgespräch nennen die Banken häufig den Effektivzins für eine 1%ige Tilgung. Damit wissen Sie als Kreditnehmer aber noch nicht, wie hoch ein konformer Nominalzins bei höherer Tilgung sein müsste.
Tipp: Bei einem höheren Tilgungssatz sollten Sie sich daher den vergleichbaren Nominalzinssatz nennen lassen, der zu dem gleichen Effektivzins führt, den das genannte Angebot mit 1% Tilgung hat.
Abgesehen vom dargestellten Schönheitsfehler ist eine höhere Tilgung in den meisten Fällen vorteilhaft. Gerade in Zeiten niedriger Bauzinsen werden viele Bauherren hiervon Gerbauch machen, wenn es ihre Finanzierung erlaubt.
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