Häufig wird die Räumpflicht und Streupflicht auch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Für Mieter ist daher eine Privathaftpflichtversicherung ein absolutes Muss, falls sie vom Vermieter oder dessen Versicherung schadenersatzpflichtig gemacht werden, weil sie den Winterdienst nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben.
Der Vermieter ist jedoch überwachungspflichtig. Er muss überprüfen, ob seine Mieter auch Schnee räumen und bei Glätte den Gehweg abstumpfen. Andernfalls steht er in der Schuld, wenn es zu Personen- oder Sachschäden kommt. Die Rechtsprechung legt an die Verpflichtung zur Überwachung einen sehr strengen Maßstab an (Oberlandesgericht Köln, Az. 19 U 37/95).
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