Schadensersatzbemessung bei Grundstücksüberbau

Wird ein Grundstück vom Nachbarn unter Verletzung der Grundstücksgrenze in unrechtmäßiger Weise überbaut, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks Schadensersatz verlangen. Der Bundesgerichtshof legt bei der Bemessung des Anspruchs im Zweifel den Wert der überbauten Fläche zugrunde, es sei denn, der Eigentümer kann auch eine Beeinträchtigung der Nutzung der nicht überbauten Fläche nachweisen.

Beschluss des BGH vom 16.11.2006
V ZR 97/06
NJW Heft 14/2007, Seite VIII

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps