Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt

Das neue Wohnungseigentumsgesetz wird künftig auch die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. In Zukunft werden verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer möglich sein.

Demnach können Wohnungseigentümer unter anderem mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden, beispielsweise einen Maßstab zugrunde legen, der sich am individuellen Verbrauch orientiert.
Zudem können sie bei der Umlage von Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen sind auch dann möglich, wenn die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum an den Stand der Technik anpassen wollen, etwa durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung oder den zunehmend diskutierten Einbau eines Fahrstuhls.

Die neuen Regelungen sollen vor allem dem gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Anlagen Rechnung tragen. Gerade in größeren Wohnanlagen war die bislang erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen oftmals kaum zu erzielen, wodurch viele Projekte ausgebremst wurden.
Das neue Gesetz wird voraussichtlich bereits Mitte 2007 in Kraft treten.

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