Erhöhung der Verwaltervergütung nur mit Eigentümerbeschluss

Zur Erhöhung der Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters bedarf es grundsätzlich eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer und des Abschlusses eines Änderungsvertrags zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter. Eine Klausel im formularmäßigen Verwaltervertrag, wonach Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung angepasst werden können, ist ungültig. Demzufolge darf der Verwalter sein Honorar nicht einfach der Instandhaltungsrücklage entnehmen.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 25.01.2005
I-3 Wx 326/04
OLGR Düsseldorf 2005, 365
WM 2005, 359

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