Im vorliegenden Fall stritten die Wohnungseigentümer über die Frage, ob die Umstellung der Beheizung des Hauses von Ölheizung auf Fernwärme eine bauliche Maßnahme ist und als solche der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Die Richter des OLG werteten den Anschluss an das Fernwärmenetz
jedoch als modernisierende Instandhaltung. Dies trifft hier auch
zu, wenn die Beheizungsart selbst geändert wird.
Da demnach keine bauliche Maßnahme gegeben ist, kann die
Gemeinschaft hierüber mit einfachem Mehrheitsbeschluss
entscheiden (OLG Hamburg, Az. 2 Wx 18/04).
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