Marktüblichkeit von Immobilienpreisen bei Steuersparmodell

Ein Immobilienkaufvertrag im Rahmen eines so genannten Steuersparmodells kann dann sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis stehen. Als Maßstab dienen hierbei die marktüblichen Immobilienpreise. Die Frage der Marktüblichkeit darf jedoch nicht ausschließlich danach beurteilt werden, welchen Preis die anderen (hier mehrere hundert) Immobilienkäufer im Rahmen desselben Modells bezahlt haben, sondern bestimmt sich nach den allgemeinen Verhältnissen in der Region.

Urteil des BGH vom 20.06.2005
II ZR 252/03
Pressemitteilung des BGH

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