Instandsetzungsarbeiten für Hausverkauf
Die Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten, die ein
Steuerpflichtiger in Zusammenhang mit dem Verkauf eines
Mietwohngrundstücks veranlasst, sind nicht als Werbungskosten
bei den Vermietungseinkünften absetzbar. Dies trifft
selbst dann zu, wenn die Renovierungsarbeiten noch während der
Vermietungszeit durchgeführt werden. Entscheidend ist der Grund (die Veranlassung), warum
die Arbeiten in Auftrag gegeben wurden.
Nach § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind
Werbungskosten "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und
Erhaltung der Einnahmen". Alle durch diese Einkunftsart
veranlassten Aufwendungen zählen bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten. Dies gelte
allerdings nicht, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof,
wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch die
Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst seien (BFH, Urteil
vom 14.12.2004 – Az. IX R 34/03).