Instandsetzungsarbeiten für Hausverkauf

Die Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten, die ein Steuerpflichtiger in Zusammenhang mit dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks veranlasst, sind nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzbar. Dies trifft selbst dann zu, wenn die Renovierungsarbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt werden. Entscheidend ist der Grund (die Veranlassung), warum die Arbeiten in Auftrag gegeben wurden.

Nach § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Werbungskosten "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen zählen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten. Dies gelte allerdings nicht, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch die Veräußerung des Mietwohnobjekts veranlasst seien (BFH, Urteil vom 14.12.2004 – Az. IX R 34/03).

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