Duldung einer Kanalverlegung durch Privatgrundstück

Ein Grundstückseigentümer ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Neustadt dann verpflichtet, die Verlegung eines Abwasserkanals unter seinem Grundstück zu dulden, wenn eine andere Kanalführung für die Kommune einen unzumutbaren finanziellen Mehraufwand bedeuten würde.

Urteil des VG Neustadt vom 21.04.2005
3 K 1734/04
Wirtschaftswoche Heft 26/2005, Seite 143

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps