Ein Wohnungseigentümer hatte - entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft - an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen lassen. Das wollte die Gemeinschaft nicht tolerieren und forderte die Entfernung der Kunststofffenster und deren Ersetzung durch solche aus Holz.
Zu Recht, fand das Gericht. Auch die Argumente des
Wohnungseigentümers, dass die neuen Fenster optisch die Fassade
nicht beeinträchtigen würden, erweichte die Düsseldorfer Richter
nicht. Sein Fenstereinbau stelle eine beschlusswidrige
Baumaßnahme dar und müsse korrigiert werden (OLG Düsseldorf, Az.
I-3 Wx 314/04).
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