Kunststofffenster statt Holzfenster

Mitglieder einer Wohnungseigentumsgemeinschaft müssen akzeptieren, dass die anderen Miteigentümer bei ihren Umbauplänen mitbestimmen. Das gilt auch, wenn bei baulichen Veränderungen keine optischen Nachteile entstehen, so die Richter vom Oberlandesgericht Düsseldorf.

Ein Wohnungseigentümer hatte - entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft - an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen lassen. Das wollte die Gemeinschaft nicht tolerieren und forderte die Entfernung der Kunststofffenster und deren Ersetzung durch solche aus Holz.

Zu Recht, fand das Gericht. Auch die Argumente des Wohnungseigentümers, dass die neuen Fenster optisch die Fassade nicht beeinträchtigen würden, erweichte die Düsseldorfer Richter nicht. Sein Fenstereinbau stelle eine beschlusswidrige Baumaßnahme dar und müsse korrigiert werden (OLG Düsseldorf, Az. I-3 Wx 314/04).

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