Makler - Haftung bei kostenneutraler Wohnungsfinanzierung
Immobilienverkäufer und Makler sollten ihre Verkaufsargumentationen genau abwägen.
Erklärt nämlich der Verkäufer einer Eigentumswohnung, die
Wohnung könne vom Käufer "kostenneutral" erworben werden, und
trifft dies nicht zu, so droht die Rückabwicklung des Kaufs (Saarländisches
Oberlandesgericht, OLG Az.: 4 U 478/02-79).
Bei den Verkaufsgesprächen hatte ein vom Verkäufer beauftragter
Makler nach Durchsicht der Verdienst- und Steuernachweise des
Kaufinteressenten behauptet, die Wohnung trage sich für ihn fast
von selbst. Diese Fakten überzeugten den Interessenten und er
entschloss sich zum Kauf. Später stellte sich jedoch heraus,
dass Steuerersparnis und die Höhe der Mieteinnahmen nicht für
eine kostenneutrale Finanzierung ausreichten.
Das OLG sah in der wahrheitswidrigen Behauptung der
Kostenneutralität eine schuldhafte Pflichtverletzung und sprach
dem Kläger das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu