Mittelbare Grundstücksschenkung: Geld muss rechtzeitig fließen

Schenken Eltern ihrem Kind Geld mit der Auflage, es für ein bestimmtes Grundstück einzusetzen, so handelt es sich um eine mittelbare Grundstücksschenkung - mit der Folge einer günstigen Besteuerung entsprechend dem Grundstückswert.

Dabei ist aber unbedingt auf den genauen (richtigen) Zeitpunkt der Geldschenkung zu achten. Wurde nämlich bereits vor einer zweckgebundenen Geldschenkung ein notarieller Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie abgeschlossen, liegt keine mittelbare Grundstücksschenkung mehr vor.

Das hat zur Konsequenz, dass es sich nun um eine reine Geldschenkung handelt – und somit einer höheren Besteuerung unterliegt, urteilte der Bundesfinanzhof. Dies gilt auch, wenn der Betrag schon früher mündlich zugesagt war (BFH, Az. IX R 61/03).

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