Fazit: Nebenberufliche Helfer sind auf der Baustelle nur dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie vom Bauherren bei der Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet wurden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Hilfe beim Bau gegen Bezahlung oder unentgeltlich erfolgt. Viele Bauherren wissen nichts von dieser Verpflichtung. Wegen der Berechnung der Prämie müssen auch die von den Helfern geleisteten Arbeitsstunden gemeldet werden. Denn die Höhe der an die Bau-Berufsgenossenschaft zu zahlenden Beiträge richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Bauhelferstunden.
Auch für die Bauhelfer gilt grundsätzlich: Hoffentlich haftpflichtversichert. Es kann sonst passieren, dass sie für angerichtete Schäden aufkommen müssen. Nur bei reinen Gefälligkeiten braucht sich der Helfer keine Gedanken über angerichtete Schäden machen. Beispiel: Wer bei einem Umzug hilft und dabei etwas runterfallen lässt oder anderweitig beschädigt, braucht für den Schaden nicht aufzukommen. Ganz anders liegt der Sachverhalt,wenn der Umzugshelfer einen vorher vereinbarten Stundenlohn erhält. In diesem Fall müsste seine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
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