Maklerlohn bei Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechtes

Wird ein an die Frage der Bebaubarkeit eines Grundstückes in einem Grundstückskaufvertrag geknüpftes vertragliches Rücktrittsrecht ausgeübt, so wird dieses zwar in der Regel wegen der hierin liegenden Bedingungsähnlichkeit zum Wegfall des Lohnanspruches des eingeschalteten Maklers führen. Letztendlich entscheidet aber der Einzelfall. Ist in einem Vertrag geregelt, dass der Makler einen Anspruch auf einen Teil der Maklercourtage mit Abschluss des Kaufvertrages erhält und den weiteren Teil nach Entfallen des Rücktrittsrechtes, so ist davon auszugehen, dass der Makler den Anteil, den er bei Abschluss des Kaufvertrages verdient hat, auch dann behalten kann, wenn später das Rücktrittsrecht ausgeübt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.5.1999 - 11 U 10/99). Erkennt der Makler, dass im Kaufvertrag eine Rücktrittsregelung vereinbart werden soll, sollte er darauf drängen, dass im Maklervertrag ausdrücklich geregelt wird, dass die Courtage ihm auch dann zusteht, wenn vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.


Autor: Johannes Steger
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