In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war in einer Wohnanlage gleich bei mehreren Dachgeschosswohnungen Feuchtigkeit aufgetreten. Ein Gutachten ergab, dass die Dachterrassen unzureichend abgedichtet wurden. Die hohen Kosten für die erforderlichen Sanierungsarbeiten wollten die Wohnungseigentümer von dem zuständigen Architekten ersetzt haben. Der war sich keiner Schuld bewusst und erklärte, dass er bei seinen Überprüfungen der Baustelle keine Mängel festgestellt hatte.
Die Richter vom OLG gaben jedoch den Wohnungseigentümern Recht. Baumaßnahmen, die ein so hohes Mängelrisiko aufwiesen, erforderten eine intensive Bauaufsicht. Der Architekt habe hier seine Pflicht zur Bauüberwachung schuldhaft verletzt und sei den Eigentümern schadensersatzpflichtig (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, Az. 5 U 22/08)
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