Schweigen beim Grundstücksverkauf

Das Verschweigen besonderer Umstände kann beim Verkauf eines Gebäudes, Wohnung oder eines Grundstückes zur Anfechtung des Kaufvertrages durch den Erwerber führen. Die Umstände kommen auf den Einzelfall an. Hierzu können auch schwerwiegende Streitigkeiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zählen.

Im Zweifel sollte immer ein Hinweis auf besondere Umstände im Kaufvertrag erfolgen. Nur so kann der Verkäufer recht sicher sein, dass keine Anfechtung und Rückgängigmachung des Kaufvertrages erfolgt.

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